NewsEinlagensicherung im Fokus: Was passiert im Fall einer Bankenkrise?

Einlagensicherung im Fokus: Was passiert im Fall einer Bankenkrise?

Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Thema in der Finanzwelt, das viele Sparer und Anleger betrifft. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Turbulenzen auf den Finanzmärkten fragen sich viele Menschen, wie sicher ihre Ersparnisse bei einer Bank oder Sparkasse sind.

Die Einlagensicherung soll hier Abhilfe schaffen und die Einlagen der Kunden bei Banken und Sparkassen schützen. Doch was genau verbirgt sich hinter der Einlagensicherung, wie funktioniert sie und in welchen Fällen greift sie? In diesem Artikel werden diese Fragen geklärt und die wichtigsten Fakten zur Einlagensicherung in Deutschland vorgestellt.

Was bedeutet Einlagensicherung?

Eine Einlagensicherung ist ein Mechanismus, der darauf abzielt, das Risiko von Verlusten für Kunden von Finanzinstituten zu minimieren, insbesondere bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit dieser Institute. Im Wesentlichen gewährleistet die Einlagensicherung, dass Kunden ihre Einlagen bis zu einem bestimmten Betrag zurückerhalten, wenn ihre Bank oder ihr Finanzinstitut in Schwierigkeiten gerät oder ausfällt.

Die Einlagensicherung variiert je nach Land und kann durch staatliche Einrichtungen, Versicherungsfonds oder andere Mechanismen bereitgestellt werden. Einlagensicherung trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden in das Finanzsystem aufrechtzuerhalten und somit auch die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu gewährleisten.

In diesen Fällen greift die Einlagensicherung

Die Einlagensicherung greift in der Regel in folgenden Fällen:

  • Insolvenz oder Konkurs einer Bank: Wenn eine Bank oder ein Finanzinstitut in Konkurs gerät und nicht mehr in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen, kann die Einlagensicherung in Kraft treten, um die Einlagen der Kunden zu schützen.
  • Zahlungsunfähigkeit einer Bank: Wenn eine Bank nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Einlagensicherung den Kunden helfen, ihre Einlagen zu sichern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einlagensicherung nicht in allen Fällen greift. Zum Beispiel kann die Einlagensicherung nicht greifen, wenn ein Kunde einen Verlust erleidet, weil er in riskante Anlagen oder Instrumente investiert hat, die von der Einlagensicherung nicht abgedeckt werden.

So hoch ist die Einlagensicherung in Deutschland

Die Einlagensicherung in Deutschland wird von verschiedenen Einrichtungen durchgeführt, die nach den unterschiedlichen Bankengruppen (private Banken, öffentliche Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften) organisiert sind.

Dabei gibt es sowohl gesetzliche als auch freiwillige Systeme auf Ebene der Bankenverbände. Der gesetzliche Einlegerschutz ist im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) vom 3. Juli 2015 festgeschrieben und definiert die Bedingungen, unter denen die Einlagensicherung greift. In der Praxis bedeutet dies, dass die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Bankeninsolvenz Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank absichert. Daneben haben viele Banken auch freiwillige Einlagensicherungsfonds eingerichtet, um zusätzlichen Schutz für ihre Kunden zu bieten.

Derzeit beträgt die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland also 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dies bedeutet, dass jeder Kunde bis zu diesem Betrag im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit seiner Bank vollständig abgesichert ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Einlagen unter die Einlagensicherung fallen und es einige Ausnahmen gibt. Zum Beispiel sind Einlagen von Unternehmen oder institutionellen Kunden in der Regel nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Es empfiehlt sich daher, die genauen Bedingungen und Grenzen der Einlagensicherung in jedem Fall zu überprüfen.

Werden Wertpapiere von der Einlagensicherung abgedeckt?

Nein, Wertpapiere wie Aktien oder ETFs in einem Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sichert nur Einlagen auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten oder Sparbüchern ab. Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds, die in einem Depot gehalten werden, gelten nicht als Einlagen und sind daher nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt.

Wertpapiere werden als Sondervermögen bezeichnet. Dies bedeutet, dass die Aktien nicht dem Vermögen der Bank oder des Depotanbieters gehören, sondern als Eigentum des Kunden oder Anlegers behandelt werden. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Depotanbieters oder der Bank, die Aktien des Kunden nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit nicht zur Tilgung von Schulden verwendet werden können.

ℹ️ Auch interessant:

Spencer Brown
Spencer Brown
Ich schreibe seit vielen Jahren für verschiedene Finanzmagazine zu den Themen Börse, Aktien und Crypto als selbstständiger Autor. Ich verfolge die Entwicklungen und Trends in der Welt der Finanzen sehr genau und teile gerne mein Wissen und meine Einschätzungen mit anderen.

Der Handel mit Finanzprodukten birgt Risiken. Es können erhebliche Verluste entstehen. Die Inhalte dieser Webseite dienen nicht als Kauf- oder Verkaufsempfehlung, die dargestellte Meinung dient nicht als Finanzberatung.

 

Auch interessant