NewsAnsässigkeitsbescheinigung: Was ist sie und wo bekommt man sie her?

Ansässigkeitsbescheinigung: Was ist sie und wo bekommt man sie her?

Eine Ansässigkeitsbescheinigung kann sowohl nach nationalem deutschem Steuerrecht als auch auf Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) notwendig sein. Doch was genau ist eine Ansässigkeitsbescheinigung, wofür benötigt man sie und wo bekommt man sie her? Hier erfahren Sie die Antworten.

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Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Bei einer Ansässigkeitsbescheinigung handelt es sich um eine schriftliche Bescheinigung, welche von deutschen Finanzämtern ausgestellt wird. In ihr wird unter Angabe der inländischen Körperschaftsteuernummer bestätigt, dass eine Gesellschaft in Deutschland steuerlich ansässig ist. Dementsprechend bestätigt das Dokument auch, dass die entsprechenden Steuern in Deutschland entrichtet werden.

Woher bekommt man eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Ausgestellt wird eine Ansässigkeitsbescheinigung grundsätzlich vom jeweils für die betreffende Gesellschaft zuständigen (Wohnsitz)Finanzamt. Entscheidend ist hierfür der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Um eine solche Bescheinigung anzufordern, reicht es üblicherweise aus, telefonisch Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen. Es ist jedoch auch möglich, eine Bescheinigung schriftlich anzufordern.

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Wie lange dauert es und fallen Gebühren an?

Üblicherweise fällt für das Ausstellen einer Ansässigkeitsbescheinigung keine Gebühr an. Die Bearbeitungszeit kann je nach Finanzamt variieren. Unter Umständen muss man mit einer Wartezeit von bis zu einem Monat rechnen.

Wozu benötigt man eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Wenn ein deutsches Unternehmen im Ausland Einnahmen erzielt, stellt sich rasch die Frage, wo diese Einnahmen versteuert werden müssen. Um zu verhindern, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommt, bei welchem das betreffende Unternehmen sowohl an das deutsche wie auch das ausländische Finanzamt Steuern abtritt, hat Deutschland mit diversen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.

Diese Abkommen sehen vor, dass beide Staaten jeweils auf das Erheben bestimmter Steuern verzichten, bzw. die im Ausland erhobenen Steuern auf die eigene Besteuerung anrechnen. In diesem Zusammenhang verzichtet  beispielsweise der Quellenstaat (in welchem das Einkommen erzielt wurde) zugunsten des Staates, in welchem sich der Wohnsitz des Steuerpflichtigen befindet, auf eine Besteuerung bzw. schränkt diese ein.

Um sicherzugehen, dass die Unternehmen, welche diese Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, auch wirklich im angegebenen Land ihren Sitz haben und dort Steuern entrichten, wird eine Ansässigkeitsbescheinigung  benötigt.

Welche Form hat die Bescheinigung?

Üblicherweise nutzen die Finanzämter jeweils offizielle Vordrucke, die mit den ausländischen Behörden abgestimmt sind. Die entsprechenden Formulare befinden sich auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).

Allerdings kann es sein, dass die für ein bestimmtes Land benötigten Formulare dort nicht erhältlich sind bzw. nicht auf den neuesten Stand sind. In dem Fall prüft das zuständige Finanzamt jeweils im einzelnen Fall, welche Form der Bescheinigung benötigt wird. Im Zweifelsfall kann ein bundeseinheitlich entwickeltes Muster verwendet werden. Für dieses liegen Übersetzungen in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch vor.

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Was passiert, wenn man keine Ansässigkeitsbescheinigung einreicht?

Solange keine derartige Bescheinigung beim Finanzamt des jeweiligen Landes eintrifft, wird dieses davon ausgehen, dass die entsprechende Gesellschaft im Land selbst steuerpflichtig ist. Daher wird das ausländische Finanzamt auch regelmäßige Steuererklärungen erwarten.

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Für den Fall, dass eine Steuererklärung unterbleibt, wird die ausländische Behörde aller Voraussicht nach auf eine ähnliche Weise reagieren, wie das deutsche Finanzamt. Das heißt, es ist nach Ablauf der Frist mit Ordnungs- und Bußgeldern zu rechnen.

Florian Schulze
Florian Schulze
Florian Schulze hat einen Abschluss in internationaler Politik und Wirtschaftspolitik und studiert derzeit Mathematik. Aktien sind seine Leidenschaft.

Der Handel mit Finanzprodukten birgt Risiken. Es können erhebliche Verluste entstehen. Die Inhalte dieser Webseite dienen nicht als Kauf- oder Verkaufsempfehlung, die dargestellte Meinung dient nicht als Finanzberatung.

 

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