Das Jahr 2022 dürfte vielen Anlegern Verluste in ihrem Aktien-Portfolio gebracht haben. Während Verluste bei einem Investment natürlich immer wenig wünschenswert sind, kann man das Beste aus der Situation machen. Denn Börsenverluste lassen sich steuerlich geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Deshalb schauen wir uns im folgenden Beitrag einige Tipps an, wie man Aktienverluste steuerlich nutzen kann.
Schließlich werden zum 1. Januar 2023 die Freistellungsaufträge der Depots und Bankkonten wieder zurückgesetzt, sodass man zum Jahresende noch den besagten Steuertrick nutzen sollte, um auch langfristigen Buy-and-Hold-Anlegern Steuervorteile zugutekommen zu lassen.
Wer die Bedeutung von Aktienverlusten für Steuerzahler verstehen möchte, muss auch die Besteuerung in Deutschland kennen. Denn Kapitalerträge werden grundsätzlich nicht mit der Einkommenssteuer veranlagt, vielmehr gibt es eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, Gewinne und Verluste miteinander zu verrechnen. Dafür wurde ein Verlusttopf eingeführt, der automatisch die Verrechnung der Gewinne und Verluste übernimmt. Verluste können somit dazu verwendet werden, die Steuerschuld zu mindern.
Die Verlusttöpfe für Aktienverluste
Schon angeschnitten haben wir die Verlusttöpfe für Aktienverluste. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Verlusttöpfe, die im engen Zusammenhang mit dem Freibetrag stehen.
Denn der Freibetrag schreibt den Betrag an Gewinnen fest, die gar nicht unter die Steuerpflicht fallen. Die Abgeltungssteuer fällt somit erst an, wenn man mehr als 1000 Euro Kapitaleinkünfte erhalten hat. Bis 2022 beschränkte sich der Freibetrag auf 801 Euro und wird zum 01.01.2023 auf 1000 Euro pro Person erhöht.
Hier können die Anleger einfach einen Freistellungsauftrag einrichten, sodass die Broker bei dem Erhalt von Dividenden oder der Realisierung von Kursgewinnen automatisch keine Steuer vereinnahmen. Schließlich obliegt zumindest den deutschen Brokern der Einzug der Kapitalertragssteuer.
Welche Verlusttöpfe gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei wichtige Arten von Verlusttöpfen.
- Der Verlusttopf für Aktien nimmt alle realisierten Verluste aus Aktiengeschäften auf.
- Demgegenüber wird der sonstige Verlusttopf für andere Wertpapiergeschäfte wie Fonds, Dividenden oder Zertifikate benötigt.
Da es eine Beschränkung der Verlustverrechnung gibt, könnten bestimmte Verluste aus Wertpapieren nur mit bestimmten Gewinnen aus Wertpapieren verrechnet werden. Wenn im Gewinntopf „Sonstiges“ ein positiver Saldo steht, lässt sich dieser nur mit Verlusten aus diesem Bereich verrechnen – somit können keine Aktienverluste genutzt werden, um die steuerliche Belastung hier zu mindern.
Die besten Tipps für den Umgang mit dem Verlusttopf
Zum Ende eines Steuerjahrs gibt es für Anleger die Möglichkeit, die eingeräumten Freibeträge auszunutzen und die Vorteile der Verlustrechnung im eigenen Portfolio geltend zu machen. Fünf Tipps für den optimalen Umgang mit dem Verlusttopf.
1. Verluste frühzeitig erkennen
Wer den Verlusttopf nutzen möchte, sollte die Entwicklung der eigenen Investments im Auge behalten. Zwar hat der Buy-and-Hold-Ansatz langfristig seine Berechtigung und kann historisch überzeugen. Dennoch bedeutet dies nicht, dass man alle Investments ignorieren sollte. Wer Verluste erkennt, sollte diese im Auge behalten, um ggf. am Jahresende steuerliche Vorteile auszuschöpfen – das gewisse Extra im Vermögensaufbau.
2. Verluste mit Gewinnen verrechnen
Verluste aus Aktiengeschäften kommen in einem diversifizierten Portfolio immer wieder mal vor. Bei der langfristigen Geldanlage gibt es wie in 2022 auch Marktphasen, in denen der breite Markt korrigiert. Wenn dennoch Gewinne beim Trading oder aus Dividenden erzielt wurden, die den Freibetrag übersteigen, sollte man die Verluste mit Gewinnen verrechnen. Anstatt dann Abgeltungssteuer zu bezahlen, könnte man Aktien kurzfristig verkaufen, um die Verluste den Gewinnen gegenzurechnen.
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3. Verlustvorträge ausnutzen
Falls die Verluste jedoch die Gewinne übersteigen, kann man sogar einen sogenannten Verlustvortrag nutzen. Die Verluste, die sich nämlich im aktuellen Anlagejahr noch nicht steuerlich vorteilig auswirken konnten, werden dann mit Gewinnen aus dem nächsten Börsenjahr verrechnet. Dies kann besonders attraktiv sein, wenn im Bärenmarkt wie 2022 breitflächig Verluste angefallen sind. Die depotführende Bank stellt die Verluste fest und verrechnet diese in den kommenden Jahren mit anfallenden Aktiengewinnen.
4. Verluste kurzfristig realisieren und abschreiben
Die Buy-and-Hold-Anleger wollen oftmals keine Verluste realisieren, sondern die Positionen im Minus vielmehr lange halten. Denn die „Buy Low Sell High“-Strategie ist eine logische Komponente. Dennoch kann es eben auch aus steuerliche Perspektive Sinn machen, die Verluste kurzfristig zu realisieren und abzuschreiben. Auf Wunsch kann man anschließend auch einfach die Aktien zurückkaufen, um die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
5. Kauf- und Verkaufskosten berücksichtigen
Wer nicht nur den Verlusttopf auf herkömmliche Art und Weise nutzt, sondern zum Jahresende Verluste aktiv realisiert, um die zu versteuernden Gewinne effektiv zu mindern, sollte natürlich die Kauf- und Verkaufskosten berücksichtigen. Zwar bieten die meisten Neobroker mittlerweile günstige Ordergebühren, sodass sich diese Vorgehensweise rentiert. Ein Blick auf die Transaktionsgebühren ist dennoch nicht verkehrt.
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Fazit: So kann man die Aktienverluste steuerlich nutzen
Anleger sollten Verlusttöpfe nutzen, um die steuerliche Belastung zu reduzieren. Besonders wichtig ist es hier, die Verlustverrechnung frühzeitig zu planen, die eigenen Investments zu überwachen und Aktienverluste aktiv zu realisieren. Das erste Ziel sollte es für Investoren sein, die Abgeltungssteuer größtmöglich zu reduzieren oder sogar zu umgehen, indem man Verluste so weit berechnet, dass man nicht den jeweiligen Freibetrag überschreitet.
Darüber hinaus kann man die Verluste sogar in die Zukunft vortragen, wenn die Verluste die Gewinne übersteigen. Dann kommen einem die Verluste aus 2022 in besseren Marktphasen steuerlich zugute.