NewsÜber Bezugsrecht Aktien kaufen - Alles, was du wissen musst

Über Bezugsrecht Aktien kaufen – Alles, was du wissen musst

Immer, wenn Unternehmen durch die Ausgabe neuer Aktien eine Kapitalerhöhung durchführen, können bereits bestehende Aktionäre dank Bezugsrecht Aktien bevorzugt kaufen. Doch wie genau funktioniert das Bezugsrecht? Hier gibt es alle wichtigen Antworten.

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Was versteht man unter Bezugsrecht?

Das Bezugsrecht besagt, dass Altaktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien bevorzugt behandelt werden. Bei der Ausübung ihres Bezugsrechts dürfen die Aktionäre dabei eine Menge an neuen Aktien beziehen, die im Verhältnis zu ihren bereits bestehenden Anteilen steht.

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Es gibt mehrere Gründe, weshalb Altaktionären ein solches Bezugsrecht eingeräumt wird. So sollen hierdurch zum einen bestehende Aktionäre vor einer Verwässerung geschützt werden, welche mit der massiven Ausgabe neuer Aktien einhergeht. Gleichzeitig ist es für ein Unternehmen im Zuge einer Kapitalerhöhung aber auch leichter, seine bereits bestehenden Aktionäre zum Kauf weiterer Aktien zu bewegen als neue Aktionäre zu werben.

In Deutschland ist es verpflichtend, bei einer Kapitalerhöhung von über zehn Prozent, Altaktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Allerdings sind Altaktionäre ihreseits nicht dazu verpflichtet, über ihr Bezugsrecht Aktien zu kaufen.

Mit Bezugsrecht Aktien erwerben

Wenn eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchgeführt wird, haben Altaktionäre 14 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen möchten oder nicht.

Das Unternehmen muss den Ausgabepreis der Jungaktien entweder bereits vor Beginn der Bezugsfrist bekannt geben oder die Regeln mitteilen, nach welchen der Ausgabepreis später festgelegt wird. Hierbei muss der endgültige Preis allerdings bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist bekannt gegeben werden.

Sämtliche Aktien, welche nicht im Rahmen des Bezugsrechts von Altaktionären erworben worden sind, werden anschließend meist im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens am Markt platziert.

Das Bezugsrecht kann bei der Ausgabe neuer Aktien auch mittelbar ausgeübt werden. Hierbei erfolgt zuerst ein Zwischenschritt, bei welchem die neuen Aktien von einer Bank gekauft werden. Diese stellt die Aktien anschließend den Altaktionären zur Ausübung ihrer Bezugsrechte bereit.

Wie wird das Bezugsrecht ermittelt?

Das Bezugsrecht jedes Altaktionärs bezieht sich stets auf seine bereits bestehenden Anteile. Berücksichtigt werden dabei zum einen das Bezugsverhältnis als auch der Kurs der alten Aktie sowie der Kaufpreis der neuen Aktie.

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Erhöht ein Unternehmen sein Kapital beispielsweise von 50 auf 60 Mio. Euro, so erhält jeder Aktionär das Recht, für je fünf seiner alten Aktien eine neue Aktie zu erwerben. Das Bezugsverhältnis wäre in diesem Fall 5:1. Liegt der Kurs der Aktie bisher bei 30 Euro und die neuen Aktien werden zum Preis von je 20 Euro veräußert, so ergibt sich die folgende Rechnung:

(Kurs der alten Aktie [30 €] – Kaufpreis der neuen Aktie [20 €]) / (Bezugsverhältnis [5:1] + 1) = 1,67 €

Damit wäre das Bezugsrecht einer Aktie rein rechnerisch 1,67 Euro wert. Dieser Wert ist allerdings letztlich nur rein theoretisch.

Bezugsrechte verkaufen

Altaktionäre, die nicht von ihren Bezugsrechten Gebrauch mahcen möchten, haben die Möglichkeit, diese stattdessen an der Börse zu veräußern. Hierfür können sich Anleger üblicherweise an ihren Broker oder ihre Depotbank wenden. Zwar können Anleger ihre Bezugsrechte auch eigenständig an der Börse verkaufen. Allerdings gelten hierfür meist Mindestkontingente, welche gerade von Kleinanlegern oft nur schwer zu erfüllen sind, sodass nur der Weg über Bank oder Broher bleibt. Sofern die Bezugsrechte ungenutzt im eigenen Depot verbleiben, werden diese nach Ablauf der Frist automatisch vom jeweiligen Aktienbroker verkauft.

Der Verkaufspreis der Bezugsrechte muss nicht zwangsläufig mit dem theoretischen Wert übereinstimmen. Entscheidend ist letztlich stets die Nachfrage am Markt. So könnten die Bezugsrechte z. B. auch deutlich über dem aktuellen Kurs der Neuaktien verkauft werden.

Bei einem Verkauf der Bezugsrechte ist der komplette Erlös aus dem Verkauf zu versteuern, da die Anschaffungskosten auf 0 Euro taxiert werden. Es greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich eventueller Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Bezugsrechte ausschließen

Unternehmen können ein Bezugsrecht über junge Aktien auch ausschließen. In diesem Fall haben Altaktionäre nicht die Möglichkeit, als Erste über ihr Bezugsrecht Aktien zu kaufen. Allerdings gibt es hierfür strenge Vorgaben und hohe Hürden.

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So darf das Grundkapital zum einen nicht um mehr als zehn Prozent erhöht werden.  Zudem darf der Ausgabepreis der Neuaktien nur geringfügig über dem Kurs der Altaktien liegen. Als Richtgröße gelten hierfür fünf Prozent.

Ein Ausschluss des Bezugsrechtes für eine Kapitalerhöhung muss auf der Aktionärshauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent beschlossen werden. Ein Grund für einen solchen Ausschluss könnte z. B. der Wunsch sein, die neuen Aktien für den Kauf eines anderen Unternehmens zu verwenden. Es ist auch möglich, dass die neuen Aktien an einer neuen Börse gehandelt werden sollen.

Florian Schulze
Florian Schulze
Florian Schulze hat einen Abschluss in internationaler Politik und Wirtschaftspolitik und studiert derzeit Mathematik. Aktien sind seine Leidenschaft.

Der Handel mit Finanzprodukten birgt Risiken. Es können erhebliche Verluste entstehen. Die Inhalte dieser Webseite dienen nicht als Kauf- oder Verkaufsempfehlung, die dargestellte Meinung dient nicht als Finanzberatung.

 

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