NewsAktien verschenken - Das sollte unbedingt beachtet werden

Aktien verschenken – Das sollte unbedingt beachtet werden

Aktien können ein ganz besonderes Geschenk sein. Nicht nur heben sie sich von den üblichen Gaben ab. Sie sind auch aus finanzieller Sicht ein sinnvolles Geschenk. Doch wie genau kann man eigentlich Aktien verschenken und worauf muss man Acht geben?

Man kann nie zu früh damit anfangen, sich mit den eigenen Finanzen und dem Vermögensaufbau zu beschäftigen. Dementsprechend stellen Aktien entgegen dem, was man vielleicht meinen möchte, auch für Kinder ein hervorragendes Geschenk dar. Im Idealfall haben Beschenkte in späteren Jahren dank Wertgewinn noch eine Menge von dem Geschenk. Zudem kann man die Kleinen auf diese Weise bereits frühzeitig auf den Geschmack für den Vermögensaufbau bringen.

Aktien schenken – elektronisch statt in Papierform

Wer an Aktien als Geschenk denkt, dem wird womöglich zuerst ein Zertifikat in Papierform in den Sinn kommen, welches man schön in einem Umschlag verpacken kann. Diese als „effektive Stücke“ bezeichneten Aktien in Papierform sind heutzutage jedoch nur noch unter Mühen und hohen Kosten erhältlich.

Zum einen geben viele Unternehmen ihre Aktien schlicht nicht mehr in Papierform heraus. Selbst wenn dies noch möglich ist, ist die Ausstellung solcher „effektiven Stücke“ mit einer Lieferzeit von mehreren Wochen verbunden. Zudem lassen sich die Banken, von denen man diese Aktien bekommt, dies sehr viel kosten, sodass es sich aus rein finanzieller Sicht meist nicht lohnt.

Wer Aktien verschenken möchte, sollte dies daher lieber in elektronischer Form tun. Heutzutage läuft der Großteil des Aktiengeschäfts online ab. Dementsprechend wechseln Aktien rein elektronisch den Besitzer. Dies erlaubt später auch den einfachen und schnellen Verkauf.

Wer Aktien verschenken möchte, benötigt ein Depot

Um Aktien halten zu können, benötigt man ein Wertpapierdepot. Dementsprechend brauchen auch die Beschenkten ein entsprechendes Depot. Ist ein solches noch nicht vorhanden, was bei Kindern sehr wahrscheinlich ist, so muss man vorher erst eines eröffnen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten.

Zum einen kann man ein Minderjährigen-Depot eröffnen. Dies kann allerdings nur von den Eltern für ihre Kinder eröffnet werden. Die Eltern müssen dabei die Unterschrift leisten. Dies kann nicht durch entferntere Verwandte wie die Großeltern oder Onkel und Tanten geschehen. Die Alternative ist, dass die Beschenkten selbst ein entsprechendes Depot eröffnen.

Unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheidet, sollte man idealerweise einen Depotanbieter wählen, der keine Depotführungskosten erhebt. Auf diese Weise können die Aktien für einen beliebig langen Zeitraum im Depot verbleiben, ohne dass Beschenkte irgend welche Kosten tragen müssen.

Aktien verschenken mittels Depotübertrag

Werden Aktien von einem Depot zu einem anderen übertragen, spricht man von einem Depotübertrag. Dieser funktioniert bei den meisten Banken und Online-Brokern auf die gleiche Weise. Je nach Depotanbieter kann der Depotübertrag offline und/oder online erfolgen. Manche Anbieter bestehen dabei auf einer schriftlichen Auftragserteilung für die Übertragung. Das entsprechende Formular kann im jeweiligen Downloadcenter des Anbieters heruntergeladen werden.

Erfolgt ein Depotübertrag, wird dies von der durchführenden Bank zuerst einmal als Verkauf gewertet. In diesem Fall würden 25 Prozent Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer anfallen. Um dies zu vermeiden, sollte der Depotübertrag auf jeden Fall als Schenkung kenntlich gemacht werden. Hierfür sollte man das Institut am besten schriftlich über die Schenkung informieren.

Dadurch vermerkt die Bank die ursprünglichen Anschaffungskosten des Schenkenden, welche dann später einmal, wenn der Beschenkte die Aktie verkauft, als Grundlage für eine etwaige Besteuerung dienen. Aktien, die vor 2009 gekauft worden sind, sind abgeltungssteuerfrei. Diese Steuerfreiheit geht im Falle einer Schenkung auf die Beschenkte über.

Freibeträge bei der Schenkung berücksichtigen

Werden Aktien verschenkt, kommen je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuersätze zum Tragen. Um die Versteuerung komplett zu vermeiden, sollte man innerhalb der zugestandenen Freibeträge bleiben. Auch diese richten sich dabei je nach Verwandtschaftsgrad. Je näher man miteinander verwandt ist, desto höher fällt dabei auch der entsprechende Freibetrag aus.

Schenken sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Wertpapiere, so liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Werden die Wertpapiere hingegen von Eltern an ihre Kinder verschenkt, so erlaubt der Fiskus einen Freibetrag von 400.000 Euro. Bei einer Schenkung an Enkel beläuft sich der Freibetrag auf 200.000 Euro. In der niedrigsten Kategorie befinden sich Nichten, Neffen, Geschwister, Stief- und Schwiegereltern sowie geschiedene Ehegatten. Hier können maximal Wertpapiere im Wert von 20.000 Euro steuerfrei verschenkt werden.

Ferner sollte die Schenkung stets beim Finanzamt angezeigt werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn man unterhalb des Steuerfreibetrags bleibt. Gemäß Paragraf 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) muss eine solche Schenkung innerhalb von drei Monaten von Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt am jeweiligen Wohnort angezeigt werden.

Fachredaktion
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