NewsAktien und Steuern – Alles Wichtige im Überblick

Aktien und Steuern – Alles Wichtige im Überblick

Wer mit Aktien Gewinne erzielt, muss diese unter Umständen auch versteuern. Wann genau der Fiskus zulangt und was genau Du bei Deinen Geldanlagen beachten musst, erfährst Du hier.

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Welche Steuer muss ich auf Aktien zahlen?

Grundsätzlich muss in Deutschland auf Kapitalerträge eine Steuer gezahlt werden. Für Anleger bedeutet dies konkret, dass sie auf die Gewinne, welche sie mit der Aktienanlage erzielen, Steuern entrichten müssen.

Die hierbei fällig werdende Steuer wird Abgeltungssteuer genannt. Aktuell liegt diese bei 25 Prozent. Ein Viertel des Gewinns, den Du mit Aktien erzielst, geht als an den Fiskus. Fällig werden diese 25 Prozent unabhängig davon, auf welche Weise Du mit Deinen Aktien einen Gewinn erzielst. Verkaufst Du Aktien mit Gewinn, musst Du diesen ebenso versteuern wie erhaltene Dividenden.

Falls Du kirchensteuerpflichtig bist, fallen hierbei je nach Bundesland sogar noch 8 bis 9 Prozent mehr an. Ebenfalls hinzukommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer. Zwar ist der Soli 2021 bei der Einkommenssteuer für die meisten Menschen weggefallen. Anleger dürfen sich jedoch auch weiterhin solidarisch zeigen.

Soli und Kirchensteuer fallen im Übrigen nur auf den Anteil der Abgeltungssteuer an. Mit Soli sind es also beispielsweise 26,375 und nicht 30,5 Prozent.

Gibt es einen Freibetrag?

Aktiengewinne müssen allerdings nicht vom ersten Cent an versteuert werden. Jedem Anleger steht ein Freibetrag – Sparerpauschbetrag genannt – in Höhe von 801 Euro zu. Paare dürfen sogar einen gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 1.602 Euro in Anspruch nehmen. Solange also Deine Gewinne aus Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren im Jahr nicht 801 Euro übersteigen, musst Du für diese überhaupt nichts zahlen.

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Übersteigen Deine Gewinne diesen Freibetrag jedoch, zahlst Du lediglich auf jenen Anteil Abgeltungssteuer, der über dem Freibetrag liegt. Erzielst Du beispielsweise im Jahr einen Gewinn von 1.000 Euro aus Aktienverkäufen und Dividenden, müssen 199 Euro davon mit 25 Prozent versteuert werden.

In der Regel wird diese Abgeltungssteuer übrigens direkt von Deiner Depotbank einbehalten und an den Fiskus weitergeleitet. Du selbst musst also nichts direkt nachzahlen. Allerdings führen Banken die Abgeltungssteuer von sich aus bereits ab dem ersten Cent Deiner Kapitalerträge ab.

Um Deinen Freibetrag ohne bürokratischen Aufwand geltend zu machen, solltest Du daher bei Deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einrichten. Dann führt das Institut erst bei Überschreiten des Freibetrages Steuern ab.

Steuern auf Aktienverkäufe – First in, First out

Bei Dividenden ist die Höhe der fälligen Steuer relativ offensichtlich. Doch wie verhält es sich bei Aktien? Der Gewinn aus dem Aktienverkauf hängt schließlich immer auch davon ab, zu welchem Kurs man die Aktie ursprünglich gekauft hat. Hier gilt grundsätzlich immer das sogenannte „First in, First out“-Prinzip.

First in, First out (Fifo) besagt ganz einfach, dass Aktien, die zuerst gekauft wurden, stets auch zuerst wieder verkauft werden. Verdeutlichen lässt sich dies an einem einfachen Beispiel:

2017: Du kaufst 10 Aktien von Unternehmen XY zum Kurs von 100 Euro
2019: Du kaufst 20 weitere Aktien von Unternehmen XY zum Kurs von 200 Euro
2021: Du verkaufst 15 der Aktien zum Kurs von 300 Euro

Gemäß der Fifo-Regel werden die 10 Aktien, welche Du 2017 zum Preis von je 100 Euro gekauft hast, als Erstes wieder verkauft. Pro Aktie fällt also ein Gewinn von 200 Euro an. 5 weitere Aktien entstammen dem Kauf von 2019 und schlagen steuerrechtlich mit einem Gewinn von je 100 Euro zu Buche.

Wichtig: Die Abgeltungssteuer in ihrer jetzigen Form gibt es erst seit 2009. Wenn Du noch über Aktienbestände aus der Zeit vor dem 01.01.2009 verfügst, fällt auf deren Gewinne beim Verkauf keine Abgeltungssteuer an. Bedenke jedoch: Auch hier gilt das Fifo-Prinzip.

Hast Du sowohl vor als auch nach 2009 Aktien des gleichen Unternehmens gekauft, werden steuerrechtlich stets zuerst die Papiere verkauft, die Du vor 2009 erworben hast. Aufgrund der steuerlichen Vorteile möchtest Du dies jedoch vielleicht nur dann tun, wenn Du besonders viel Gewinn mit dem Verkauf erzielen kannst.

Aufgepasst bei Geldanlagen im Ausland

Wenn Du ein Aktiendepot im Ausland unterhältst, wird die Sache etwas komplizierter. Oftmals musst Du in diesem Fall nämlich bereits im Ursprungsland Steuern zahlen. Dies wird als Quellensteuer bezeichnet. Die Höhe der Quellensteuer als auch die Währung, in der diese erhoben wird, hängen vom jeweiligen Land ab.

Viele Staaten haben untereinander Steuerabkommen abgeschlossen, damit Anleger nicht doppelt besteuert werden. Um zu verhindern, dass genau dies geschieht, musst Du allerdings unter Umständen selbst aktiv werden.

Hierfür musst Du den betreffenden Betrag in Deiner Steuererklärung geltend machen. Am besten solltest Du Dich bei einer Investition im Ausland auf der Webseite des Finanzministeriums darüber informieren, welche Regelungen zu beachten sind und welche Formulare Du benötigst.

Die relevanten Informationen findest Du hier.

Steuern sparen mit dem Verlustvortrag

Mit Aktien lassen sich jedoch nicht nur Gewinne erzielen. Gelegentlich kommt es auch zu Verlusten. Was für sich genommen zwar ärgerlich ist, kann Dir jedoch zumindest aus steuerlicher Sicht nutzen. Möglich ist dies, in dem Du Deine jährlichen Verluste von Deinen Gewinnen im Folgejahr abziehst. Dies wird als Verlustvortrag bezeichnet.

Belaufen sich Deine Gewinne aus Wertpapieren 2020 beispielsweise auf 5.000 Euro, Deine Verluste aber auf 7.000 Euro, kannst Du für 2021 einen Verlustvortrag von 2.000 Euro geltend machen. Dieser wird dann von Deinen Gewinnen in diesem Jahr abgezogen.

Allerdings musst Du hierbei berücksichtigen, dass Du Verluste aus Aktienverkäufen stets nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen kannst. Nicht möglich ist hingegen, Verluste gegenüber Gewinnen aus Dividenden oder Zinsen aus Anleihen geltend zu machen.

Sofern Du alle Deine Aktien in einem einzigen Depot hast, brauchst Du hierfür nicht einmal etwas zu tun. Deine Depotbank wird in dem Fall die Gewinne und Verluste automatisch miteinander verrechnen. Falls Du hingegen mehrere Depots führst, hast Du die Möglichkeit, die Verluste in Deiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

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Fachredaktion
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