NewsVerlustbescheinigung bei Aktien: Mit Verlusten Steuern sparen

Verlustbescheinigung bei Aktien: Mit Verlusten Steuern sparen

Wer sein Geld in Kapitalanlagen investiert, wird im Laufe der Zeit nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste einfahren. Allerdings haben Anleger die Möglichkeit, mittels einer Verlustbescheinigung für ihre Aktien ihre erlittenen Verluste gegen ihre erzielten Gewinne aufzurechnen und so die anfallende Kapitalertragssteuer zu reduzieren.

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Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe

Grundsätzlich steht allen Anlegern ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Über das Jahr hinweg erzielte Kapitalgewinne in Höhe bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Alles darüber hinaus wird mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer zzgl. gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Für Eheleute beläuft sich der jährliche Freibetrag sogar auf 1.602 Euro.

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Das Auf und Ab an den Börsen führt jedoch dazu, dass man als Anleger am Ende des Jahres nicht immer mit Gewinnen dasteht. Entwickeln sich die Kurse ungünstig, sind auch Verluste möglich. Auch wenn Verluste natürlich ärgerlich sind, so lässt sich mit ihnen zumindest die Steuerschuld auf angefallene Gewinne reduzieren.

Ob Anleger hierfür extra tätig werden müssen, hängt davon ab, ob sie lediglich über einen einzelnen Broker – und somit eine Depotbank – handeln, oder ob sie ihr Geld bei mehreren Depotbanken investieren.

Jede Bank verrechnet die Gewinne und Verluste eines Anlegers automatisch miteinander. Die geschieht über sogenannte Verlust-Verrechnungstöpfe. In einem Jahr erlittene Verluste werden hierbei automatisch bankintern in das nächste Jahr überführt. So können die 2022 erlittenen Verluste beispielsweise gegen künftige Gewinne aufgerechnet werden und so die fällige Kapitalertragssteuer verringern.

Mit einer Verlustbescheinigung für Aktien Gewinne und Verluste gegeneinander aufrechnen

Etwas komplizierter wird die Sache jedoch, wenn Anleger bei mehr als einer Bank ein Aktiendepot unterhalten. In diesem Fall erfolgt die automatische Verrechnung von Verlusten und Gewinnen nämlich jeweils nur intern bei den unterschiedlichen Depotbanken, jedoch nicht bankübergreifend.

Um die Gewinne und Verluste bankübergreifend zu verrechnen, ist daher eine Verlustbescheinigung notwendig. Eine solche Verlustbescheinigung muss dabei bei jeder Depotbank einzeln beantragt werden. Der Stichtag für eine Verlustbescheinigung bei Aktien und anderen Wertpapieren ist jeweils der 15. Dezember eines jeden Jahres. Wird die Verlustbescheinigung nicht bis zu diesem Zeitpunkt angefordert, verfallen die Verluste zwar nicht, sie können allerdings erst wieder im Folgejahr geltend gemacht werden.

Wird die Verlustbescheinigung angefordert, setzt die Bank den Verlustverrechnungstopf auf null zurück, um zu verhindern, dass es zu einer doppelten Berücksichtigung kommt. Mit den ausgestellten Verlustbescheinigungen können die erlittenen Verluste schließlich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mit den erzielten Gewinnen verrechnet werden.

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Die Depotbanken führen die Kapitalertragssteuer jeweils automatisch an das Finanzamt ab. Hat man die Verluste und Gewinne in der Einkommenssteuererklärung aber miteinander verrechnet, erstattet die Finanzbehörde die zu viel einbehaltene Kapitalertragssteuer anschließend aber wieder zurück.

Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit Zinsen und ähnlichen Erträgen verrechnet werden können. Wer also beispielsweise in einem Jahr hohe Zinserträge erzielt, gleichzeitig aber mit den eigenen Aktien Verluste einfährt, kann die eigene Steuerschuld durch die erlittenen Verluste nicht unmittelbar reduzieren. Banken führen zu diesem Zweck separate Verlusttöpfe.

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Verlustbescheinigung bei Aktien beantragen

Eine Verlustbescheinigung für Aktien zu beantragen, geht in der Regel recht schnell und unkompliziert. Möglich ist ein solcher Antrag per E-Mail, über das entsprechende Kundenportal der Bank oder einen zuständigen Kundenberater.

Florian Schulze
Florian Schulze
Florian Schulze hat einen Abschluss in internationaler Politik und Wirtschaftspolitik und studiert derzeit Mathematik. Aktien sind seine Leidenschaft.

Der Handel mit Finanzprodukten birgt Risiken. Es können erhebliche Verluste entstehen. Die Inhalte dieser Webseite dienen nicht als Kauf- oder Verkaufsempfehlung, die dargestellte Meinung dient nicht als Finanzberatung.

 

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