NewsDie seltsamsten Dinge, die jemals steuerlich abgesetzt wurden

Die seltsamsten Dinge, die jemals steuerlich abgesetzt wurden

Alle Jahre wieder müssen wir uns um unsere Steuererklärung kümmern. Für viele ist dabei die folgende Frage von besonderem Interesse: Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Dass das Finanzamt, entgegen weitläufiger Meinung, der eigenen Fantasie dabei kaum Grenzen setzt, beweist der folgende Artikel. Hier stellen wir die seltsamsten Dinge vor, die jemals steuerlich abgesetzt worden sind.

1. Bestechungsmittel

Kaum zu glauben, aber bis zum Jahre 2002 war es tatsächlich möglich, aufgewendete Bestechungsmittel steuerlich abzusetzen. Kaufte man beispielsweise Alkohol oder Zigaretten, um sich damit einen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen, konnte man die dafür notwendigen Ausgaben anschließend beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung war allerdings, dass die Bestechung im Ausland stattfand und nicht an Amtsträger oder Offizielle anderer Art ging. Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde dem jedoch ein Riegel vorgeschoben.

Vor nicht allzu langer Zeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil jedoch wieder etwas Spielraum geschaffen. Demnach unterliegen Bestechungsgelder nur dann dem Abzugsverbot, wenn die Schmiergeldzahlung auch tatsächlich eine strafbare Handlung darstellt. Findige Steuersparer sollten es sich jedoch besser zweimal überlegen, ob sie dieses Schlupfloch austesten wollen. Im ungünstigsten Fall könnte mehr als bloß ein böser Brief vom Finanzamt drohen.

2. Großeltern als Babysitter

Die Großeltern werden von vielen gerne als Babysitter herangezogen. Meist freuen sich Oma und Opa, Zeit mit den Kleinen zu verbringen. Was jedoch viele nicht wissen: Oma als Babysitter ist steuerlich absetzbar. Dies gilt grundsätzlich für alle Verwandten, welche auf die Kinder aufpassen.

Wird hierfür Geld bezahlt, kann dies als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Falls, wie in den meisten Fällen, kein Geld fließt, kann man zumindest immerhin noch die Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer) gegenüber dem Fiskus geltend machen. Auf Nachfrage des Finanzamtes sollte man jedoch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung sowie Überweisungen vorlegen können.

3. Netflix und Kino

Streamingdienste wie Netflix verursachen monatliche Kosten. Diese kann man jedoch zum Teil wieder hereinholen, sofern es einem gelingt, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es sich dabei um notwendige Geschäftsausgaben handelt. Dies trifft z.B. auf Schaffende zu, die in der Fernseh- und Filmindustrie tätig sind – egal, ob Drehbuchautorin, Regisseur oder Schauspieler. Neben Streaming-Abos wurden auf diese Weise auch bereits Kinobesuche und sogar das eigene Sofa im Wohnzimmer von der Steuer abgesetzt.

4. Haustiere

Haustiere kosten ihre Besitzer oftmals eine Menge Geld. Mit der Hundesteuer greifen einem hier sogar die Gemeinden noch in die Tasche. Allerdings ist es findigen Haustierbesitzern auch gelungen, sich durch ihre geliebten Vierbeiner steuerliche Vorteile zu ergattern.

So konnte ein Lehrer, seinen privaten Hund von der Steuer absetzen. Dies war allerdings nur deshalb möglich, weil er seinen Hund im Rahmen eines Schulhund-Konzeptes regelmäßig innerhalb des Unterrichtes eingesetzt hatte. Die Möglichkeit hierzu besteht auch weiterhin. Maximal die Hälfte der Kosten können auf diese Weise als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wer seinen Vierbeiner nicht zu Steuersenkungszwecken mit zur Arbeit nehmen kann, braucht jedoch nicht zu verzagen. Kosten für die Haustierbetreuung sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Hier kann man allerdings nur 20 Prozent der anfallenden Kosten geltend machen.

5. Schwarzgeld

Bestechungsgelder von der Steuer abzusetzen, bedarf schon einer gewissen Unverfrorenheit. Das Gleiche dann noch mit Schwarzgeld zu versuchen, dürfte vermutlich nur den wenigsten in den Sinn kommen. Tatsächlich gibt es jedoch auch hierfür Präzedenzfälle.

So geschehen beim deutschen Besitzer eines Ferienhauses in Italien. Der Besitzer „musste“ demnach beim Erwerb des Feriendomizils einen Teil der Summe schwarz zahlen. Als er das Haus Jahre später wieder verkaufte, wurde bei der Berechnung der Spekulationssteuer zuerst nur die Differenz zur offiziell gezahlten Summe herangezogen, was zu einer höheren Steuerlast geführt hätte. Es erfolgte ein Einspruch mit der Begründung, dass es in Italien üblich sei, einen Teil schwarz zu zahlen. Dies wurde tatsächlich anerkannt.

Sie möchten diesen coolen Trick beim nächsten Hauskauf selbst einmal ausprobieren, haben aber Angst, dass der Amtsschimmel die Zügel anzieht? Keine Sorge – Strafverteidigungskosten können laut Bundesfinanzhof als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Steuerzahler gewinnen Sie immer!

6. Künstliche Befruchtung

Kinder kosten nicht nur Geld, sie verschaffen einem auch konkrete steuerliche Vorteile. Sogar die Zeugung kann man dem Fiskus in Rechnung stellen – zumindest, wenn dies auf die korrekte Weise geschehen ist. Die Rede ist von einer künstlichen Befruchtung. Die Kosten für eine solche lassen sich nämlich steuerlich absetzen. Dies gilt allerdings nur für jenen Teil der Kosten, welcher von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Darüber hinaus muss die Behandlung in Deutschland stattfinden.

7. Urlaub

Alles wird teurer. Das gilt auch für Reisen, besonders, wenn sie über lange Strecken mit dem Flugzeug vollzogen werden. Damit die Reisekasse nicht über Gebühr belastet wird, empfiehlt es sich daher, die Reisekosten von der Steuer abzusetzen. Gibt man nun jedoch in der Steuerklärung als Reisegrund „Urlaub“ an, hat man damit unter Umständen keinen Erfolg. Glücklicherweise gibt es noch andere Gründe, weshalb man um den Globus düsen muss.

So konnte ein findiger Student seine Reise nach Las Vegas von der Steuer absetzen, weil er sich dort eine Uni ansehen wollte, auf der er evtl. studieren könnte. Für das Finanzamt ging das voll in Ordnung. Ein Bildungsurlaub, welcher im Zusammenhang mit der eigenen Beschäftigung steht, ist grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

8. Gaming-PC, Xbox, Nintendo und PlayStation

Gaming-PCs und Spielekonsolen sind mehr als reine Unterhaltungselektronik. Wer beispielsweise als professioneller Gamer firmiert, kann seine teuren Spielzeuge einfach von der Steuer absetzen. Studenten, die eine Arbeit über Videospiele schreiben, oder über das Thema promovieren, können Spielekonsolen und teure PCs ebenfalls steuerlich absetzen. Auch wer einen Simulator für die eigene Fahrschule braucht, kann die Geräte gegenüber dem Fiskus geltend machen. Arbeiten Sie zufällig in der Games-Industrie? Auch dann können Sie absetzen.

Grundsätzlich lassen sich PCs für so ziemlich jeden Grund absetzen. Ob damit in der Freizeit gezockt wird, ist für das Finanzamt unerheblich. Eine 50-prozentige Eigennutzung wird üblicherweise angenommen.

9. Entertainment

Wer viel arbeitet, braucht auch etwas Unterhaltung. Idealerweise findet das Unterhaltungsprogramm sogar im Rahmen der Arbeit statt, z.B. auf einer Geschäftsreise oder während eines Geschäftsgesprächs. Dann lässt sich das Ganze nämlich noch von der Steuer absetzen.

So hat ein Geschäftsmann beispielsweise einen Escortservice angeheuert, damit dieser eine Reihe von „Entertainerinnen“ bereitstellt, um einen Geschäftskunden auf einer Segel-Yacht zu unterhalten. Der Kunde fühlte sich anscheinend bestens unterhalten und unterschrieb einen langjährigen Vertrag. Anschließend konnten die entstandenen Unkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Florian Schulze
Florian Schulze
Florian Schulze hat einen Abschluss in internationaler Politik und Wirtschaftspolitik und studiert derzeit Mathematik. Aktien sind seine Leidenschaft.

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