NewsDie besten Tipps, um Kontoführungsgebühren von der Steuer abzusetzen

Die besten Tipps, um Kontoführungsgebühren von der Steuer abzusetzen

Zu jedem Monatsende ärgern sich unzählige Menschen über die Kontoführungsgebühren, mit denen Banken ihre Nutzer ausnehmen. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, die Kontoführungsgebühren von der Steuer abzusetzen. Hierbei gibt es allerdings einige Dinge zu beachten. Welche genau, erfährst du hier.

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Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar – Pauschale von 16 €

Für die Kontoführungsgebühren kann bei der Steuererklärung eine Pauschale von 16 Euro jährlich geltend gemacht werden. Einerseits liegt dieser Betrag natürlich meist deutlich unter den tatsächlichen Gebühren, welche du an deine Bank entrichten musstest. Allerdings bedarf es hierfür keinerlei Nachweises. Für den Fall, dass du ein gebührenfreies Konto nutzt, kannst du die Pauschale von 16 Euro also dennoch geltend machen.

Sind deine Kontoführungsgebühren höher, kannst du diese zwar durchaus auch geltend machen. Allerdings bedarf es hierfür eines Nachweises. Zudem kannst du nur solche Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen, die auch tatsächlich im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind.

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Du kannst daher also durchaus deine kompletten Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass du das entsprechende Konto ausschließlich im Zusammenhang mit deiner Berufstätigkeit nutzt. Für die meisten Arbeitnehmer dürfte dies jedoch nicht der Fall sein. Hier kommt es dann auf jede einzelne Überweisung an.

Die Kosten von Überweisungen mit berufsbezogenem Zweck können von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählen zu den sogenannten Werbungskosten. Die folgenden Dinge fallen unter diese Kategorie:

  • Überweisungen für berufliche Anschaffungen (Arbeitskleidung, Werkzeug, Fachliteratur usw.)
  • Gehaltsüberweisungen (auch zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Überweisung auf  eine ausländische Bank)
  • Reisekostenerstattungen
  • Gutschriften von Betriebsrenten, Pensionen usw.
  • Beiträge an den Berufsverband

Nicht geltend machen kannst du hingegen Kontoaktivitäten, die keinen mittelbaren Zusammenhang zu deiner Berufstätigkeit haben. Hierzu zählen alle privaten Ausgaben. Auch etwaige Gebühren für das Abheben deines Gehalts kannst du nicht von der Steuer absetzen.

Auch Vermieter können Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen

Auch als Vermieter hast du die Möglichkeit, einen Teil deiner Kontoführungsgebühren steuerlich geltend zu machen. Die Kosten für die Überweisung der monatlichen Mietzahlungen fallen nämlich auch unter die Werbungskosten.

Nutzt du also ein Konto speziell für Mieteinkünfte, kannst du sämtliche Kontoführungsgebühren hierfür von der Steuer absetzen. Zahlen deine Mieter hingegen ihre Miete auf dein privates Konto ein, gilt es auch wieder, zwischen privaten Kontoaktivitäten und Überweisungen im Zusammenhang mit deiner Vermietertätigkeit zu unterscheiden.

Auch Kreditkartengebühren sind absetzbar

Du kannst übrigens nicht nur Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen. Auch Kreditkartengebühren können nämlich geltend gemacht werden, sofern sie im Zusammenhang mit beruflichen Zwecken entstanden sind.

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Nutzt du deine Kreditkarte ausschließlich für berufliche Zwecke, kannst du sämtliche Kosten absetzen. Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn du beruflich viel unterwegs bist und die Karte ausschließlich auf Reisen (z. B. im Ausland) nutzt.

Verwendest du deine Kreditkarte hingegen sowohl für private als auch berufliche Zwecke, musst du erneut unterscheiden, im welchem Zusammenhang jeweils einzelne Kostenpunkte entstanden sind und auf deiner Kreditkartenabrechnung alle relevanten Ausgaben markieren.

Florian Schulze
Florian Schulze
Florian Schulze hat einen Abschluss in internationaler Politik und Wirtschaftspolitik und studiert derzeit Mathematik. Aktien sind seine Leidenschaft.

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